Im September schickte der Bundesrat einen Vorentwurf für einen neuen Verfassungsartikel und ein Gesetz über den Waffenhandel in die Vernehmlassung. Diese Materie gehörte bisher dem kantonalen Recht an und wurde durch ein Konkordat von 1969 und kantonale Ausführungsbestimmungen zum Teil large geregelt. Der Vorentwurf dagegen verlangt sogar für den Erwerb von Gewehren einen Waffenschein, was scharfen Widerstand bei Jägern und Schützen hervorrief. Anderseits ertönte der Ruf nach strengeren Vorschriften lauter, als bekannt wurde, die Besetzer der polnischen Botschaft in Bern hätten sich ihre Waffen anscheinend ohne Mühe in der Schweiz beschafft.