Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG)

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Im Herbst beantragte der Bundesrat eine Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es geht dabei um bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung einzelner Missstände bei geschäftlichen Angeboten. So sollen insbesondere täuschende und irreführende Praktiken von Firmen, welche Einträge in Branchenregister und ähnliches anbieten, unterbunden werden. Auch gegen Verkaufsmethoden nach dem so genannten Schneeballprinzip soll neu mit dem UWG vorgegangen werden können. Käufer von Waren und Dienstleistungen sollen zudem besser vor unfairen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschützt werden. Schliesslich soll auch die Klageposition des Bundes verbessert werden. Dieser könnte in Zukunft nicht nur dann eine in der Schweiz tätige Firma einklagen, wenn durch deren unlauteres Geschäftsgebaren der Ruf der Schweiz im Ausland gefährdet ist, sondern auch dann, wenn KMU und Konsumenten im Inland geschädigt werden. Da heute derartige Delikte oft im Internet und in grenzüberschreitendem Rahmen begangen werden, soll via Amtshilfebestimmungen auch die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Staaten ausgebaut werden. Mit dem Argument, dass dies auch vom Bundesrat in dieser UWG-Revision vorgeschlagen werde, gab der Nationalrat einer vom Ständerat angenommenen parlamentarischen Initiative Sommaruga (sp, BE: 06.489) für ein Verbot von unfairen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Folge.

Im Herbst begann die kleine Kammer als Erstrat mit der Lesung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden und die Stärkung der Rechtsdurchsetzung waren unbestritten. In den Detailberatungen zum materiellen Lauterkeitsschutz hingegen wurden zwei breiter diskutierte Anträge gestellt. Angenommen wurde schliesslich der Vorstoss Savary (sp, VD). Er will die Missachtung von Telefonbuch-Vermerken für die Unterlassung von Werbeanrufen (mit einem Stern gekennzeichnete Nummern), als missbräuchlichen Tatbestand in den Katalog unlauterer Werbemethoden aufnehmen. Der Antrag Frick (cvp, SZ) hingegen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nach bestehendem Recht lauterkeitsrechtlich weiterhin nur unter dem Tatbestand der Irreführung zu beurteilen, wurde abgelehnt. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat wünscht sich der Ständerat künftig die Möglichkeit einer offenen und freien – auch inhaltlichen – gerichtlichen Beurteilung von AGB nach den Regeln von Treu und Glauben. In der Schlussabstimmung wurde der Revisionsentwurf einstimmig angenommen und damit zur Beurteilung an den Zweitrat überwiesen.

Wie bereits im Herbst 2010 die kleine Kammer trat auch der der Nationalrat auf die Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein. In der Detailberatung schuf der Nationalrat allerdings eine gewichtige Differenz zum Ständerat. Mit den verschärften Regelungen gegen missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Firmen kippte die grosse Kammer das Herzstück der Revision aus der Vorlage. Nach geltendem Recht konnten allgemeine Geschäftsbedingungen inhaltlich nicht überprüft werden, da lediglich deren irreführende Verwendung verboten war. Um Missbräuche zu bekämpfen, erachtete es der Bundesrat als notwendig, treuwidrige oder ungewöhnliche Bestimmungen zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten zu verbieten. Während der Ständerat im vergangenen Jahr diesen Vorschlag einstimmig annahm, erteilte ihm im Nationalrat eine Mehrheit aus 100 gegen 72 Stimmen eine Abfuhr. Der Nationalrat folgte damit der Empfehlung seiner Rechtskommission. Die aus FDP, SVP und Teilen der CVP zusammengesetzte Gegnerschaft des bundesrätlichen Vorschlags führte ins Feld, dass dieser die Vertragsfreiheit zu stark einschränkte. Es sei Aufgabe der Konsumentinnen und Konsumenten, problematische Passagen der AGB zu streichen. Die Befürworter der strengeren Regelung hielten dieses Argument für realitätsfremd, da ihrer Ansicht die Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich AGB nicht auf Augenhöhe mit den Anbietern verhandelten. Dagegen übernahm der Nationalrat die Vorschriften gegen nutzlose Registereinträge und Schneeballsysteme sowie die vom Ständerat eingebrachten Regeln gegen Gewinnversprechen, die an Werbefahrten oder einen Kaufzwang geknüpft sind. Erfolglos bekämpfte die SVP das Verbot von Lockvogelangeboten. Ebenfalls alleine war die Volkspartei in ihrem Widerstand gegen eine verstärkte Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden bei grenzüberschreitenden Betrügereien. Der Nationalrat nahm die Gesetzesrevision deutlich mit 148 zu 23 Stimmen an. Widerstand kam erneut aus den Reihen der SVP.

Der Ständerat erarbeitete daraufhin einen Kompromissvorschlag zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der in etwa den in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen entsprach. Dieser beschränkte die verschärfte Definition der Unlauterbarkeit von AGB auf Fälle mit benachteiligten Konsumentinnen und Konsumenten, wodurch die übrigen Handelsstufen – insbesondere Geschäfte zwischen Unternehmen - davon ausgenommen waren. Zudem strich der Ständerat den Begriff der erheblichen Abweichung von der gesetzlichen Ordnung aus der Vorlage. Der Nationalrat lehnte den ständerätlichen Kompromissvorschlag jedoch zwei Mal ab, womit die Differenz zwischen den beiden Räten bestehen blieb. Der Nationalrat selber hatte Mitte Juni eine leicht angepasste Formulierung beschlossen, welche allerdings keine abstrakte Normenkontrolle vorsah. In der einberufenden Einigungskonferenz setzte sich schliesslich die ständerätliche Version mit 15 zu 10 Stimmen durch. Im Nationalrat äusserten Vertreter von FDP und SVP zwar ihren Unmut, die Gegner stellten aber keinen Antrag auf Ablehnung, um die Gesamtvorlage nicht zu gefährden. Beide Kammern stimmten dem Antrag der Einigungskonferenz zu. In der Schlussabstimmung wurde die Gesetzesrevision vom Ständerat bei einer Enthaltung mit 41 zu 0 Stimmen und vom Nationalrat mit 158 zu 29 Stimmen angenommen.