Die Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Notaren führte im Berichtsjahr zu einer Uneinigkeit zwischen der Wettbewerbskommission (WEKO) und den Kantonen. Das Tätigkeitsgebiet von inländischen Notaren war auf ihren jeweiligen Kanton beschränkt. Gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union und das Berufsqualifikationsgesetz konnten derweil Notare aus der EU die schweizweite Anerkennung ihrer Berufsqualifikation beantragen. Dieser Umstand führte zu einer Inländerdiskriminierung, was gegen das Binnenmarktgesetz verstiess. Vor diesem Hintergrund eröffnete die Wettbewerbskommission (WEKO) im März des Berichtsjahrs eine Untersuchung, welche die Freizügigkeit der Notare ins Auge fasste. Im Rahmen einer Vernehmlassung wurden die Kantone sowie die betroffenen Bundesstellen zu einer Stellungnahme eingeladen. Im Oktober informierte die WEKO die Kantone und den Bundesrat über die Ergebnisse ihrer Untersuchung. Die Wettbewerbskommission empfahl den Kantonen, gleichwertige Ausbildungen von freiberuflichen Notaren aus anderen Kantonen anzuerkennen. Einschränkende Massnahmen wie Wohnsitzpflichten, Gegenrechtsbestimmungen oder Staatsbürgerschaftserfordernisse sollten aufgehoben werden. Ferner sollten Kantone mit Amtsnotariat bei der Stellenbesetzung auch ausserkantonal ausgebildete Notare berücksichtigen. Die Kantone sprachen sich grossmehrheitlich gegen die Marktöffnung aus. Sie waren der Auffassung, dass die Ausdehnung der Freizügigkeit in ihren Kompetenzbereich eingriff und vertiefte Kenntnis über die lokalen Gegebenheiten notwendig waren, um öffentliche Beurkundungen durchzuführen.