Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern (BRG 80.046)

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Der Bundesrat schlug zur Beschaffung zusätzlicher Einnahmen und zur Verstärkung der Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung vor, die bisher nicht der Verrechnungssteuer unterstellten Zinsen von Treuhandguthaben bei inländischen Banken mit 5 Prozent zu besteuern. Gegner der Vorlage führten ins Feld, diese Massnahmen beeinträchtige die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz und sei zudem nicht verfassungskonform. In einem Zusatzbericht zu seiner ersten Botschaft betonte der Bundesrat jedoch, dass sein Vorschlag durch Artikel 41 bis, Absatz 1, Buchstabe b BV verfassungsmässig abgestützt sei.

Die vom Bundesrat als Mittel zur Verminderung des Budgetdefizits vorgeschlagenen Verrechnungssteuern auf den Erträgen von Treuhandgeldern befanden sich am Jahresende in einer parlamentarischen Pattsituation. Wie wir an anderer Stelle ausführlich darlegen, lehnte der Ständerat diese sogenannte Bankkundensteuer ab, die Volkskammer hingegen stimmte ihr zu. Die zuständige Nationalratskommission misst dieser neuen Steuer neben der Einnahmenbeschaffung auch die Funktion eines Instrumentes gegen die Steuerhinterziehung zu. Sie erwägt deshalb, sie auf schweizerische Anleger zu beschränken und sie auch auf die bisher ebenfalls verrechnungssteuerfreien Auslandanleihen auszudehnen. Gegen diesen Einbezug der Auslandobligationen in Schweizerfranken erhob die Nationalbank – welche der Verrechnungssteuer auf Treuhandanlagen zumindest nicht ablehnend gegenübersteht – Einwände, da sie davon eine Erschwerung des für die Währungspolitik und die Ertragsbilanzgestaltung bedeutsamen Kapitalexportes befürchtet.

Wie wir im entsprechenden Sachzusammenhang darstellen, konnten 1982 beim Projekt einer Sondersteuer für bestimmte Bankgeschäfte keine Fortschritte erzielt werden. In der vorberatenden Nationalratskommission wurde zusätzlich zu den beiden vorliegenden Varianten (Verrechnungssteuer von 5% auf den Erträgen von Treuhandanlagen resp. 35 Prozent auf den Erträgen ausländischer Frankenanleihen) noch die Erhebung einer Stempelsteuer von 1 bis 1.5 Prozent auf Treuhandanlagen in Erwägung gezogen. Zu einer mehrheitlichen Beschlussfassung gelangte man aber nicht. Die Bankiers opponieren nach wie vor jeglicher Sondersteuer, da sie als Folge davon die Abwanderung ihrer Kunden ins Ausland befürchten.

Der Nationalrat setzte im Berichtsjahr einen Schlussstrich unter die seit langem hart umstrittenen Vorschläge für eine Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern und Auslandanleihen. Wie wir an anderer Stelle ausführlich darlegen, lehnte die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer sämtliche zur Diskussion gestellten Steuervarianten ab. Aus der Sicht der SPS stand diese «Null-Lösung» nicht nur im Gegensatz zum Ziel der Sanierung des Bundeshaushaltes, sondern widersprach auch dem Postulat der Steuergerechtigkeit. In Bankenkreisen zeigte man sich erfreut über den Ausgang der Parlamentsdebatte; hier hatte man befürchtet, dass die geplanten Steuern zu einer Abwanderung von Geldern ins Ausland und zu einer Schädigung des Finanzplatzes Schweiz führen würden.