Der Bundesrat beantragte dem Parlament drei Bundesbeschlüsse über die Beteiligung der Schweiz an den Institutionen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Es handelte sich um die Fortführung der Beteiligung an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen sowie um den Beitritt zu den Neuen Kreditvereinbarungen (NVK) und zum Neuen Treuhandfonds. Das Parlament stimmte dem Beitritt zu den NVK noch im Berichtsjahr zu.