Versicherung gegen Währungsschwankungen (Kt.Iv. 11.319)

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Währungsgeschäfte waren auch 2013 ein Thema im Parlament. Eine Standesinitiative aus dem Wallis forderte die Bundesversammlung dazu auf, sich mit einer Versicherung gegen Währungsschwankungen zu befassen. Die Ziele der Versicherung sollten sich mit den Zielen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung decken (Subsidiarität, Eigenwirtschaftlichkeit, internationale Wettbewerbsfähigkeit und aussenpolitische Verträglichkeit). Durch die Einführung einer Währungsversicherung erhofften sich die Befürworter die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Gegner des Vorstosses argumentierten, dass die Notwendigkeit einer solchen Versicherung seit den Interventionen der Nationalbank auf dem Währungsmarkt nicht mehr gegeben sei. Zudem sei das Handelsaufkommen (rund CHF 200 Mia. Exporte und rund CHF 180 Mia. Importe pro Jahr) und die damit verbundenen, möglichen Zahlungen zu gross, um mit dem Ziel der Eigenwirtschaftlichkeit kompatibel zu sein. Befürworter Luc Recordon (gp, VD) verwies darauf, dass die Einführung einer Währungskursuntergrenze durch die SNB nicht bei jeder künftigen Aufwertung des Schweizer Frankens zu erwarten sei, weshalb eine schweizerische Währungsversicherung für diesen Fall Sicherheit bieten könnte. Seine Argumentation überzeugte das ständerätliche Plenum jedoch nicht. Das Begehren wurde mit 21 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich abgelehnt.

Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat 2014 mit einer Standesinitiative aus dem Kanton Wallis. Diese forderte die Schaffung einer Versicherung gegen Währungsschwankungen und war vom Ständerat bereits im Vorjahr abgelehnt worden. Gegner des Vorstosses vertraten die Auffassung, dass Währungsrisiken schon heute (beispielsweise über den Kauf von Devisen-Futures) abgesichert werden könnten. Es sei deshalb nicht angezeigt, private Akteure, allen voran Banken, mit einer staatlichen Versicherung aus dem Markt zu drängen. Ebenfalls sei die Subventionierung der Exportbranche kaum mit den Regelungen der WTO vereinbar. Die Befürworter – SP und Grüne – erachteten die privat angebotenen Absicherungsinstrumente als zu teuer. Die aus der Währungsversicherung entstehenden Kosten seien in Relation zu möglichen Arbeitsplatzverlusten zu sehen und deshalb vertretbar. Das Plenum liess sich von dieser Argumentation nicht überzeugen: Mit 111 zu 44 Stimmen bei 2 Enthaltungen scheiterte das Begehren deutlich.