Höherer Anteil des Gewinns der SNB für Bund und Kantone (1992)

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Im Rahmen seiner Sanierungsmassnahmen für den Bundeshaushalt hatte sich der Bundesrat mit der Nationalbank (SNB) geeinigt, dass diese in Zukunft einen wesentlich höheren Anteil ihrer Gewinnüberschüsse an den Bund und die Kantone abliefern soll. Bisher hatte die Nationalbank lediglich CHF 8 Mio. abgeliefert, und den Rest des mit Devisen- und Zinsgeschäften effektiv erwirtschafteten Gewinns, der in den letzten Jahren die Milliardenhöhe überschritten hatte, den Reserven zugewiesen. Bei der erhöhten Gewinnausschüttung muss allerdings weiterhin gewährleistet sein, dass die Notenbank ihren Bestand an nicht währungsgesicherten Devisenreserven auch in Zukunft ausbauen kann. Für das Geschäftsjahr 1992 wies die SNB einen Ertragsüberschuss von CHF 2.4 Mrd. aus und konnte davon CHF 600 Mio. zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone überweisen. Da die finanzschwachen Kantone vom Subventionsabbau im Rahmen der Sanierungsmassnahmen stärker betroffen sind, beantragte der Bundesrat dem Parlament, diese Härten dadurch zu kompensieren, dass bei der Verteilung auf die Kantone nicht mehr ausschliesslich auf die Wohnbevölkerung, sondern auch auf die Finanzkraft abgestellt wird.

Im Parlament gab es zwar auch Kritik an der Erhöhung der Ausschüttungen an sich, zu entscheiden hatten die beiden Kammern aber nur über den vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Verteilungsmodus. Namentlich Genfer Abgeordnete, aber auch Zürcher und Basler, opponierten gegen die Schlechterstellung der finanzstarken Kantone und wiesen auf die grosse Aufgabenlast der städtischen Agglomerationen hin. Sie blieben jedoch mit ihren Anträgen, den bisherigen Pro-Kopf-Verteilungsschlüssel beizube halten, ohne Erfolg. Das Parlament beschloss, der Regierung bei der Festlegung des als Finanzausgleich verwendeten Teils nicht wie von dieser gewünscht freie Hand zu lassen, sondern die Höhe dieses Anteils im Gesetz festzuschreiben. Dabei setzte sich schliesslich — nach einem langwierigen Differenzbereinigungsverfahren — der Vorschlag des Ständerats durch, drei Achtel abgestuft nach Finanzstärke und fünf Achtel gemäss der Bevölkerungszahl zu verteilen. Der unterlegene Nationalrat hätte die finanzschwachen Kantone noch mehr begünstigen wollen. Eine 1990 eingereichte Motion von Nationalrat Theubet (cvp, JU) (Mo. 90.873), welche eine Anpassung der Gewinnausschüttung der SNB an ihre sehr gute Ertragslage gefordert hatte, konnte als erfüllt abgeschrieben werden.