Im Gegensatz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen galt es, das vom Bundesrat beabsichtigte Treuhandfondsdarlehen der SNB an den IWF mit einer Bundesgarantie zu versehen. Mit einem Verpflichtungskredit in der Höhe von 950 Mio. Fr. soll die Schweiz zur Aufstockung der Mittel für den IWF-Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum, die der Währungsfonds 2009 beschlossen hatte, beitragen. Aus den Reihen der CVP wurde der Bundesrat dazu aufgefordert, die Vergabe neuer Mittel mit expliziten Bemühungen um den Erhalt des gefährdeten schweizerischen Sitzes im IWF-Exekutivrat zu verknüpfen. Die Kreditvorlage wurde einstimmig mit 30 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen. Der Nationalrat hat die geplante Beratung auch dieser Vorlage ins nächste Jahr verschoben.

Eine Mittelaufstockung stand 2010 auch im System der multilateralen Entwicklungsbanken an. Die Schweiz hat über ihre Mitgliedschaft in sieben Institutionen daran teil. Die Sofortmassnahmen, die zur Bekämpfung der weltweiten Finanzkrise ergriffen worden waren, hatten zu einer Mittelumlagerung geführt, die bewirkte, dass die für die Armutsbekämpfung und Strukturentwicklung vorgesehenen Mittel in den betroffenen Entwicklungs- und Transitionsländern nicht mehr zur Verfügung standen. 2009 und 2010 beschlossen die Entwicklungsbanken deshalb Kapitalerhöhungen. Zur Wahrnehmung ihrer Rolle als Geberland und zur Sicherung ihrer Stimmanteile sah der Bundesrat die Schweiz zur Bereitstellung eines neuen Rahmenkredits für sechs Entwicklungsbanken verpflichtet. Dabei ging es je nach Institut um Kapitalerhöhungen in der Höhe von 8,3% (Internationale Finanzierungsgesellschaft) bis 200% (Afrikanische und Asiatische Entwicklungsbanken). Insgesamt beantragte der Bundesrat eine Verpflichtungssumme von rund 3,5 Mia. Franken, die im Zusammenhang mit der bis 2015 geplanten Erhöhung der Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit auf 0,5% des Bruttonationaleinkommens an die schweizerische ADP-Quote angerechnet werden sollen. Als Erstrat nahm der Ständerat die Bundesratsvorlage ohne Gegenstimmen an.

Le Conseil fédéral a présenté son message concernant l'octroi d'une garantie à la BNS dans le cadre d'un prêt au Fonds fiduciaire pour la réduction de la pauvreté et pour la croissance du FMI. Le projet consiste en l’ouverture d’un crédit d’engagement de 950 millions de francs afin de garantir un prêt visant les Etats à faible revenu du FMI. Au vote sur l’ensemble, le Conseil des Etats a adopté le projet à l’unanimité.

Im Zuge der Mittelerhöhung des Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum war auch die Schweiz für ein Darlehen angefragt worden. Dieses wird von der SNB gewährt und ist durch eine Bundesgarantie gesichert. In behandelter Vorlage wurde eine Bundesgarantie von CHF 950 Mio. diskutiert, die der SNB ein Darlehen von SZR 500 an den IWF-Treuhandfonds ermöglicht. Der Ständerat hatte den entsprechenden Bundesbeschluss bereits im September 2010 angenommen. Nach Ablehnung des Nichteintretensantrags der SVP im Nationalrat wurde der Bundesbeschluss ohne weitere Anträge und Diskussionen mit 99 zu 63 Stimmen angenommen.