Der Nationalrat befasste sich mit einer parlamentarischen Initiative Hafner (gp, BE), welche verlangte, den gesetzlich vorgeschriebenen Golddeckungsgrad des Notenumlaufs von derzeit 40% zu senken, die in der Verfassung festgelegte Pflicht der Nationalbank zur Einlösung von Banknoten in Gold aufzuheben, die Nationalbank zu verpflichten, ihren Goldbestand abzubauen und den Verkaufserlös primär zur Rückzahlung der Staatsschulden zu verwenden. Die vorberatende Kommission beantragte, die Initiative namentlich wegen der vorgesehenen Verteilung der Erlöse zur Ablehnung zu empfehlen, einige ihrer Elemente aber in ein Postulat aufzunehmen. Da die Mindestrate der Golddeckung auch nach Meinung von Experten nicht mehr den Erfordernissen der Währungs- und Geldpolitik entspricht, und die Einlösepflicht für Noten — von welcher gemäss BV 396 nur in Kriegszeiten oder bei gestörten Währungsverhältnissen abgewichen werden darf — effektiv vom Bundesrat bereits 1954 aufgehoben worden ist, soll der Bundesrat eine Anpassung dieser Bestimmungen überprüfen. Die Volkskammer folgte diesem Antrag und überwies das Postulat.