Die Schweiz unterzeichnete am 23. August die Konvention des Europarates über die Geldwäscherei. Gemäss dem EJPD erfüllt das schweizerische Recht den von diesem Abkommen in Bezug auf Strafverfolgung und Konfiskation deliktischer Vermögenswerte verlangten Mindeststandard. Die Konvention ist auch von Bedeutung für die internationale Zusammenarbeit beim Kampf gegen die Geldwäscherei.
- Schlagworte
- Datum
- 24. August 1991
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Quellen
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- NZZ, 15.8. und 24.8.91
von Hans Hirter
Aktualisiert am 11.12.2018
Aktualisiert am 11.12.2018