Kein Abbau in der nachhaltigen Landwirtschaft

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Eine Standesinitiative des Kantons Bern, welche den Bund ersuchte, auf die Streichung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen in den Bereichen "Biolandbau", "Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen", "Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten" und "Extensoflächen" zu verzichten, war Ende Berichtsjahr noch hängig. Die vorberatende Kommission des Ständerats empfahl jedoch die Ablehnung, da das Anliegen mit der Neuausgestaltung der Direktzahlungen im Rahmen der Agrarpolitik 2014 bis 2017 bereits erfüllt sei.

National- und Ständerat gaben 2013 einer Standesinitiative des Kantons Bern mit dem Titel „Kein Abbau in der nachhaltigen Landwirtschaft“ keine Folge. Ziel des Anliegens wäre die Aufrechterhaltung verschiedener Direktzahlungskategorien gewesen. Der Kommissionssprecher der kleinen Kammer erläuterte, dass diese Forderungen weitgehend in die Agrarpolitik 2014 bis 2017 aufgenommen worden seien. Eine Annahme sei daher nicht mehr notwendig.