Im Zusammenhang mit den unerwartet hohen Steuerausfällen aufgrund der grosszügigen Ausgestaltung des Kapitaleinlageprinzips im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II stimmte der Ständerat einer Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) zu. Diese wollte den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Steuerausfälle ganz oder teilweise kompensierte. Der Motionstext liess der Landesregierung insofern freie Hand, als er die Art und Weise der Kompensation nicht festlegte. Zudem sollten die geschätzten Steuermehreinnahmen der umstrittenen Massnahme berücksichtigt werden. Bürgerliche Abgeordnete machten darauf aufmerksam, dass mehrere Grosskonzerne aufgrund des Kapitaleinlageprinzips in die Schweiz gezogen waren. Bis Ende Juli des Berichtsjahrs hatten rund 3900 Unternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) 840 Milliarden Franken als Reserven aus Kapitaleinlagen angemeldet. Davon wurden bis Mitte Dezember 670 Milliarden Franken bewilligt. Der Bundesrat rechnete mit jährlichen Einnahmeausfällen für die Verrechnungs- und die Einkommenssteuer von insgesamt 600 Millionen Franken.
Dossier: Unternehmenssteuerreform II