steuerliche Entlastung von berufsbedingten Kinderhütekosten

Als PDF speichern

Mit einer Motion forderte Mugny (gp, GE) (Mo. 00.3240) die vollständige steuerliche Entlastung von berufsbedingten Kinderhütekosten für Einelternfamilien. Der Bundesrat wies darauf hin, dass solche Abzüge in der Vernehmlassungsvorlage zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern nicht mehr vorgesehen seien. Am ersten Verhandlungstag wurde die Motion im Nationalrat von Bortoluzzi (svp, ZH) bekämpft, in der Wintersession aber von der Volkskammer als Postulat überwiesen. Mit einer parlamentarischen Initiative hatte Spoerry (fdp, ZH) bereits im Frühjahr erreicht, dass bestehende Kinderbetreuungskosten-Abzüge in den Kantonen bis zum Inkrafttreten der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung aufrecht erhalten werden können.

Diskussionslos lehnte der Ständerat eine parlamentarische Initiative Spoerry (fdp, ZH) ab, welche den Abzug berufsbedingter Kinderbetreuungskosten von der Steuer verlangt hatte; das Steuerharmonisierungsgesetz ermögliche den Kantonen solche Abzüge, solange die Reform der Familienbesteuerung nicht zustande gekommen sei.