Vier Modelle des Bundesrates für die definitive Lösung der Ehepaarbesteuerung (2006)

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Im Dezember präsentierte der Bundesrat vier Modelle für die definitive Lösung der Ehepaarbesteuerung: 1.) Bei der modifizierten Individualbesteuerung versteuert jeder Ehegatte sein eigenes Einkommen. Weil eine reine Individualbesteuerung unabhängig vom Zivilstand zu einer Überlastung der Einverdiener-Ehepaare führen würde, sind für diese sowie für Alleinstehende mit eigenem Haushalt und für Alleinerziehende Abzüge vorgesehen. 2.) Beim Vollsplitting wird das gemeinsame Einkommen zum Steuersatz des halben Gesamteinkommens besteuert, was die Progression mildert. Auch dieses Modell beinhaltet Abzüge für Alleinstehende und für Alleinerziehende. 3.) Ehepaare haben die Wahl zwischen einem Teilsplitting und der reinen Individualbesteuerung, wobei der Faktor, durch den die addierten Einkommen dividiert werden, deutlich kleiner ist als zwei. Dabei steht es den Ehepaaren frei, das System jederzeit zu wechseln, bspw. vom Teilsplitting zur Individualbesteuerung, wenn der zweite Ehepartner voll ins Erwerbsleben einsteigt. Alleinstehenden und Alleinerziehenden steht ein Abzug zu. 4.) Es bleibt bei der heutigen gemeinsamen Veranlagung mit zwei verschiedenen Tarifen für Ehepaare und Unverheiratete. Lediglich der Tarifverlauf wird neu festgesetzt. Zum Modell gehören Abzüge für Verheiratete und Zweiverdiener. – Sollte keine Kategorie von Steuerpflichtigen mehr bezahlen als bisher, hätten die ersten drei Modelle laut EFD Mindereinnahmen von 3 Mia Fr., das vierte Einbussen von 2,6 Mia Fr. zur Folge; eine Begrenzung der Mindereinnahmen auf 900 Mio. führte bei einigen Steuerpflichtigen je nach Einkommenshöhe, Zivilstand oder Einkommensaufteilung zu Mehrbelastungen. CVP und SVP plädierten für das Vollsplitting, das am besten zur traditionellen Rollenteilung von Mann und Frau passt, SP und FPD hingegen favorisierten die Individualbesteuerung.

Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

In der Vernehmlassung über die vier Modelle für die definitive Lösung der Ehepaarbesteuerung waren sich die Parteien, Kantone und Verbände zumindest darin einig, dass Ehepaare steuerlich entlastet werden müssen. Zur Diskussion standen einerseits das Modell der Individualbesteuerung, bei welchem jeder Ehegatte sein eigenes Einkommen versteuert, dasjenige des Vollsplitting, bei dem das gemeinsame Einkommen zum Steuersatz des halben Gesamteinkommens besteuert wird, das Modell der freien Wahl, bei dem die Ehepaare zwischen einem Teilsplitting und der reinen Individualbesteuerung auswählen können und als letztes Modell dasjenige des Status quo, wo es bei der heutigen Veranlagung mit zwei verschiedenen Tarifen für Ehepaare und Unverheiratete bleibt, aber der Tarifverlauf neu festgelegt wird. Während die Linke die Einführung der Individualbesteuerung verlangte, schwankten die Bürgerlichen zwischen der Variante des Vollsplitting und derjenigen der freien Wahl. Der Gewerkschaftsbund, Travail Suisse, Pro Familia, die SP und die Grünen hätten allerdings am liebsten ein fünftes Modell, bei dem nicht Ehepaare, sondern Eltern tiefer besteuert würden. Dass diese Forderung mehrheitsfähig sein könnte, zeigten auch die Vernehmlassungsantworten der anderen Parteien: SVP, CVP und EVP forderten ebenfalls Erleichterungen für Familien mit Kindern. In die gleiche Richtung zielte auch ein Postulat Meier-Schatz (cvp, SG) (Po. 06.3692), welches den Bundesrat aufforderte, einen Bericht zu erstellen, in welchem er Modelle einer Familienbesteuerung vorschlägt, bei denen das Kind als Ausgangspunkt genommen wird. Dieses wurde vom Nationalrat knapp mit 94 zu 84 Stimmen angenommen.

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