Parlamentarische Initiative zur steuerlichen Befreiung von ausserfamiliärer Betreuung von Kindern im Vorschulalter (07.469)

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Mit 156 zu 31 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Meyer-Kälin (cvp, FR) ab, die verlangte, dass Investitionen, die von Privatpersonen oder Unternehmen für die Schaffung von ausserfamiliären Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter getätigt werden, von der Steuerpflicht befreit werden. Sie machte geltend, Firmen hätten zwar diese Möglichkeit, aber lediglich dort, wo sie selber für ihre Angestellten eine Krippe einrichten. Zuwendungen für Tagesstrukturen, die auf private Initiative zu Stande kommen, seien hingegen vom Steuerabzug ausgeschlossen. Da die Anstossfinanzierung des Bundes zur Gründung neuer Kinderkrippen am Auslaufen sei, müssten neue Anreize geschaffen werden, um das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu lösen. Die FK begründete ihren Antrag auf Ablehnung damit, dass das Anliegen bereits weitgehend erfüllt sei (Berücksichtigung des geschäftsmässig bedingten Aufwands, Zuwendungen Privater an gemeinnützige Einrichtungen).

Nationalrätin Meyer Kälin (cvp, FR) hatte im Vorjahr eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Ziel, das auslaufende Programm des Bundes zur Anstossfinanzierung von Kinderkrippen durch eine steuerliche Begünstigung von Investitionen von Privaten (vor allem Arbeitgebern) zur Förderung der ausserhäuslichen Betreuung von Kindern abzulösen. Die Kommission war ebenfalls der Ansicht, dass bei den Betreuungsplätzen für Kinder nach wie vor ein Missverhältnis von Angebot und Nachfrage besteht, und es deshalb wichtig ist, ausserfamiliäre Einrichtungen für Kinder gerade auch im Vorschulalter zu schaffen. Sie stellte aber auch fest, dass das Initiativanliegen bereits erfüllt ist: Die Kosten eines Unternehmens, welches eine Krippe oder eine andere Betreuungsstätte für Kinder finanziert oder einrichtet, gelten bereits heute als geschäftsmässig begründeter Aufwand. Auch Privatpersonen können ihre Zuwendungen an gemeinnützige Kinderbetreuungseinrichtungen schon heute steuerlich zum Abzug bringen. Deshalb beantragte sie Ablehnung der Initiative. Mit 156 zu 31 Stimmen wurde der Vorstoss verworfen.