Wie bereits 2006 bei den Abstimmungen bezüglich des Bundesgesetzes über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, blieb die sozialdemokratische Fraktion auch mit einer Motion zur Aufhebung der von ihr als ungerecht bezeichneten Praxis bei der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen erfolglos. Diese wollte den Bundesrat beauftragen, Massnahmen einzuleiten, welche sicherstellen, dass bei der Besteuerung von Aktien und Optionen für Mitarbeiter die steuerrechtlichen Grundsätze der Besteuerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Reinvermögenszuwachses und der Gleichmässigkeit der Besteuerung eingehalten werden. Sicherzustellen sei insbesondere, dass alle Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen gleichermassen besteuert werden.Der Nationalrat lehnte die Motion gemäss Empfehlung des Bundesrates ab.