Ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Pius Segmüller (cvp, LU) beauftragte den Bundesrat zu prüfen, ob die Strafprozessordnung dahingehend zu ändern ist, dass künftig Raser, die schwere Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzten verursachen, konsequent in Untersuchungshaft gesetzt werden könnten. Der Bundesrat beantragte eine Ablehnung des Postulats, da die Untersuchungshaft eine schwere strafprozessuale Zwangsmassnahme darstelle.