Mit dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung und der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 ergab sich für einige Kantone u.a. neu die Pflicht, dass das Protokoll nach einer Einvernahme vor Gericht verlesen oder vom Betreffenden durchgelesen werden muss. Dies führte bei Kantonen, die diese Vorschrift nicht kannten, zu erheblichem Mehraufwand. Um diesen Kantonen entgegen zu kommen, reichte die Rechtskommission des Nationalrates eine parlamentarische Initiative ein. Diese sieht vor, dass im Falle der technischen Aufzeichnungen von Verhandlungen auf das Vorlesen und die Unterschrift verzichtet werden kann. Beide Räte stimmten dem Entwurf der Kommission einstimmig zu.