Volksinitiative gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und im Sozialbereich

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Am 1. Januar 1995 trat nach ungewöhnlich kurzer Vorbereitungsphase die Mehrwertsteuer-Verordnung in Kraft. Auch danach wollten die Stimmen nicht verstummen, die kritisierten, dass die Verordnung schärfer ausgefallen sei als der vor der Volksabstimmung vom November 1993 veröffentlichte Entwurf. Im Wettlauf um Änderungen der Mehrwertsteuer wurden zwei Initiativen lanciert. Der Schweizerische Landesverband für Sport (SLS) und gemeinnützige Organisationen lancierten im Frühjahr eine Volksinitiative «gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und im Sozialbereich». Diese verlangt, dass die Umsätze der nicht gewinnstrebenden Sportveranstaltungen sowie der anerkannten gemeinnützigen Organisationen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Lega dei Ticinesi, unterstützt von der Autopartei des Kantons St. Gallen, lancierte eine Volksinitiative «für eine volksnahe Mehrwertsteuer», die verschiedene populäre Forderungen zusammenfasst. So sollen Kurtaxen, Sportanlässe, Hilfswerke, die Leistungen der öffentlichen Dienste sowie der Verkauf von Treibstoffen, Heizöl und Flugbilletten von der Steuer befreit werden. Für den Tourismus sowie Architekten- und Ingenieurhonorare verlangt die Initiative einen reduzierten MWSt-Satz von 2%.

Im Mai reichten die Dachverbände des Sports und die Schweizer Hilfswerke mit rund 175'000 Unterschriften die Volksinitiative «gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und im Sozialbereich» ein. Die Initianten fordern im Bereich Sport, dass Startgelder für Volkssportanlässe, Lizenzeinnahmen, verbandsinterne Umsätze und Sponsorleistungen von der Steuer befreit werden. Auch auf die Besteuerung der Vermietung von Sportanlagen soll verzichtet werden. Während rund 26'000 im Breitensport und in der Jugendarbeit tätige Vereine und Verbände vollständig vom administrativen Aufwand der MWSt-Steuerpflicht zu befreien seien, sollen Sportvereine im professionell-gewerblichen Bereich vom Optionsrecht Gebrauch machen und sich freiwillig der Steuer unterstellen können. Die Initianten stellten einen Rückzug ihres Begehrens in Aussicht, falls ihre Wünsche im vom Parlament in eigener Regie erarbeiteten MWSt-Gesetz berücksichtigt werden. Der Forderungskatalog der Sportler würde für den Bund Steuerausfälle von jährlich CHF 10 Mio. bis CHF 20 Mio. verursachen.