MWSt-Befreiung von Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen

Als PDF speichern

Der Nationalrat leistete einer Parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) zur MWSt-Befreiung von Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen diskussionslos Folge. Die Initiative richtete sich gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung, die dazu übergegangen war, in den übertragenen Aufgaben ein Mandatsverhältnis zu sehen und MWSt für nicht hoheitliche Aufgaben rückwirkend bis zur Verjährungsgrenze einzuführen.

Das Parlament beschloss, Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen (Pa. Iv. Triponez) sowie Prüfungen und Dienstleistungen Dritter im Bildungsbereich von der Mehrwertsteuer zu befreien (Pa. Iv. 01.418, WAK-NR; Den Anstoss zur Änderung gab die Pa.Iv. 00.452, Tschäppät (sp, BE). Da Einigkeit zur Materie herrschte, reichte die WAK-NR selber eine Pa.Iv. ein, während der Initiant seinen Vorstoss zurückzog. Siehe dazu auch hier).