Ende April unterzeichnete Justizminister Koller gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein bilaterale Abkommen über die grenzüberschreitende Polizeiarbeit. Damit wurde die bereits bisher praktizierte Zusammenarbeit auf eine einwandfreie rechtliche Grundlage gestellt. Geregelt wird dabei insbesondere die gegenseitige Hilfe bei Grossereignissen und Katastrophen, aber auch die grenzüberschreitende Observierung, Verfolgung und Festnahme von Tatverdächtigen sowie der Informationsaustausch. Das Parlament hiess Verträge mit Italien und Frankreich über die polizeiliche Zusammenarbeit gut. Diese sehen eine ähnliche Kooperation wie mit den nördlichen und östlichen Nachbarstaaten vor, das Schwergewicht liegt aber auf der Zusammenarbeit bei der Bewältigung des Flüchtlingsproblems.
Dossier: Coopération internationale de police- Mot-clés
- Date
- 24 novembre 1999
- Type
- Relations internationales
- n° de l'objet
- 99.091
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- BBI, 2000, I, S. 862 ff.
- TA, 28.4.99; Bund, 28.4.99.
de Hans Hirter
Modifié le 24.09.2020
Modifié le 24.09.2020