Grundstückvermittlung im interkantonalen Verhältnis (Mo. 13.3728)

Sauvegarder en format PDF

Der Nationalrat hiess im Rahmen der Wintersession eine Motion Pelli (fdp,TI) gut, die eine Steuerlücke im Bereich der Grundstückvermittlung im interkantonalen Verhältnis zu schliessen beabsichtigte. Bis dato war die Steuerpflicht von juristischen Personen, die eine Provision für eine ausserhalb ihres Sitzkantons durchgeführte Vermittlungstätigkeit erhielten, nicht geregelt. Die Motion wollte den Bundesrat mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) beauftragen, damit diese Erträge besteuert werden konnten. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Vorstoss stand noch aus.

In der Sommersession 2014 behandelte der Ständerat im Eiltempo die Motion Pelli (fdp, TI) zur Besteuerung von Provisionen für Grundstücksvermittlungen im interkantonalen Verhältnis. In Übereinstimmung mit Bundesrat, Nationalrat und WAK-SR sprach sich der Ständerat für die Überweisung dieser Motion aus.

In der Wintersession 2016, respektive in der Frühjahrssession 2017, beschlossen der National- und Ständerat die Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes, so dass in Zukunft Steuern auf Maklerprovisionen am Wohnsitz des Maklers respektive am Geschäftssitz der Maklerfirma erhoben werden. Damit erachteten beide Räte die Motion Pelli (fdp, TI) zum Thema „Grundstücksvermittlungen im interkantonalen Verhältnis" als erfüllt und nahmen die vom Bundesrat beantragte Abschreibung der Motion an.