Die Räte überwiesen eine Motion Barthassat (cvp, GE), die eine Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Protokolle über die Zuteilung von IP-Adressen verlangte. Der Bundesrat unterstützte den Vorstoss mit dem Hinweis, dass eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs im Rahmen der laufenden Totalrevision vorgesehen sei. Zum strafrechtlichen Aspekt (Cyberkriminalität) siehe hier. Zum Schutz der Kinder vor Pornografie siehe auch hier.