Vor der letzten Strafrechtsrevision im Jahre 1998 hatten Richter eine Landesverweisung als Nebenstrafe verhängen können. Diese Bestimmung war gestrichen worden, da ein Entzug der Aufenthaltsbewilligung für verurteilte Kriminelle von den Einwanderungsbehörden vorgenommen werden kann. Der Nationalrat gab einer parlamentarische Initiative Darbellay (cvp, VS) für eine Wiederherstellung des alten Zustandes keine Folge, da dies zu Unklarheiten und einem Konkurrenzverhältnis zwischen Gerichten und Verwaltung führen würde.