Erbberechtigte sollen nur noch sechs statt zwölf Monate Zeit haben, um sich nach der Veröffentlichung des Erbenaufrufs zu melden. Aufgrund moderner Kommunikationsmittel können mögliche Erben heute rascher gefunden werden. Die Rechtskommissionen beider Räte (RK-NR und RK-SR) gaben einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Abate (fdp, TI) Folge.
Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )- Schlagworte
- Datum
- 7. November 2013
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 12.450
- Akteure
- Quellen
-
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- NZZ, 9.11.13
von Nadja Ackermann
Aktualisiert am 01.07.2016
Aktualisiert am 01.07.2016