Im Januar des Berichtsjahrs erklärte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Nationalpark im Engadin, das Gebiet Adula/Greina, das Binntal sowie die Landschaft Weissmies zu sogenannten Landschaftsruhezonen und rief die Piloten dazu auf, diese soweit wie möglich zu meiden.
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- Datum
- 14. Januar 2011
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
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- NZZ, 14.1.11
von Suzanne Schär
Aktualisiert am 25.10.2016
Aktualisiert am 25.10.2016