Eine Kommission des Nationalrats befasste sich mit einer parlamentarischen Initiative Guinand (lp, NE) über die Vorschriften für eigenhändige Testamente. Sie übernahm daraus den Vorschlag, auf das Erfordernis der Nennung des Ortes zu verzichten. Eine fehlende oder unkorrekte Datumsangabe soll eine letztwillige Verfügung nur dann ungültig machen, wenn im Fall von mehreren Verfügungen die zeitliche Reihenfolge nicht anderweitig festgestellt werden kann. Der Bundesrat unterstützte den Kommissionsvorschlag.
- Schlagworte
- Datum
- 6. Dezember 1994
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 92.418
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Hans Hirter
Aktualisiert am 21.01.2020
Aktualisiert am 21.01.2020