Seit der 1992 eingeführten erleichterten Einbürgerung von ausländischen Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern war es vermehrt zu unrechtmässig erfolgten Einbürgerungen gekommen, indem das für die Heirat erforderliche Zusammenleben nur vorgetäuscht worden war oder die eingebürgerte Person bereits in einer anderen Ehe lebte (so genannte Scheinehen). Nach geltendem Recht können diese Einbürgerungen innert fünf Jahren rückgängig gemacht werden. In nicht wenigen Fällen (jährlich werden rund 100 verdächtige Fälle untersucht), dauern die erforderlichen Abklärungen aber länger. Nationalrat Lustenberger (cvp, LU) hatte deshalb 2006 mit einer parlamentarischen Initiative eine Ausdehnung dieser Frist verlangt. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte hatten dieser Anregung Folge gegeben und diejenige des Nationalrats arbeitete eine entsprechende Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes aus. Sie beantragte insbesondere die Verlängerung der Frist zum Entzug des missbräuchlich erworbenen Bürgerrechts auf acht Jahre, wobei während eines Beschwerdeverfahrens die Verjährungsfrist automatisch stillstehen soll. In der Vernehmlassung und auch in der Kommission hatten die SP und die GP diese auch vom Bundesrat begrüsste Neuerung bekämpft.
- Datum
- 30. November 2007
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 06.414
- Akteure
- Quellen
-
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- BBl, 2008, S. 1277 ff. und 1289 (BR).
von Hans Hirter
Aktualisiert am 14.06.2017
Aktualisiert am 14.06.2017