Parl. Iv. Lustenberger zur Fristausdehnung für die Nichtigerklärung bei Einbürgerungen

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Seit der 1992 eingeführten erleichterten Einbürgerung von ausländischen Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern war es vermehrt zu unrechtmässig erfolgten Einbürgerungen gekommen, indem das für die Heirat erforderliche Zusammenleben nur vorgetäuscht worden war oder die eingebürgerte Person bereits in einer anderen Ehe lebte (so genannte Scheinehen). Nach geltendem Recht können diese Einbürgerungen innert fünf Jahren rückgängig gemacht werden. In nicht wenigen Fällen (jährlich werden rund 100 verdächtige Fälle untersucht), dauern die erforderlichen Abklärungen aber länger. Nationalrat Lustenberger (cvp, LU) hatte deshalb 2006 mit einer parlamentarischen Initiative eine Ausdehnung dieser Frist verlangt. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte hatten dieser Anregung Folge gegeben und diejenige des Nationalrats arbeitete eine entsprechende Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes aus. Sie beantragte insbesondere die Verlängerung der Frist zum Entzug des missbräuchlich erworbenen Bürgerrechts auf acht Jahre, wobei während eines Beschwerdeverfahrens die Verjährungsfrist automatisch stillstehen soll. In der Vernehmlassung und auch in der Kommission hatten die SP und die GP diese auch vom Bundesrat begrüsste Neuerung bekämpft.

Um durch Scheinehen missbräuchlich erfolgte erleichterte Einbürgerungen besser wieder annullieren zu können, hatte die SPK des Nationalrats eine parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU) aus dem Jahre 2006 konkretisiert. Sie beantragte, dass solche Verbindungen nicht wie bisher innerhalb von fünf, sondern von acht Jahren rückgängig gemacht werden können. Gegen den Widerstand der SP und der GP stimmte das Parlament dieser Revision des Bürgerrechtsgesetzes zu.

Erneut hatte sich der Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion für die Aberkennung des schweizerischen Bürgerrechts für Eingebürgerte mit doppelter Nationalität zu befassen. Diesmal präzisierte die SVP in einem Katalog die Straftatbestände, die innert zehn Jahren nach der Einbürgerung oder dem Erreichen der Volljährigkeit automatisch zu einer Ausbürgerung führen sollen. Neben schweren Straftaten befanden sich auf dieser Liste auch Drogenhandel und Einbruch sowie missbräuchlicher Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe. Auf Antrag seiner SPK lehnte der Rat den Vorstoss mit 105 zu 68 Stimmen ab; neben der geschlossenen SVP hatten auch je sieben Abgeordnete aus der FDP und der CVP zugestimmt.