2012 hatte sich der Nationalrat geweigert, eine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-SR) für eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (05.3232) abzuschreiben. Im Mai 2013 legte der Bundesrat deshalb einen Entwurf in drei Varianten dazu vor. Variante A enthält den Handlungsauftrag an die Gemeinwesen aller Ebenen, sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung einzusetzen. Variante B enthält über den Handlungsauftrag hinaus auch eine Definition des Begriffs der Grundversorgung sowie eine Auflistung der Bereiche, in welchen die Grundversorgung von Bedeutung ist. Variante C führt die inhaltlichen Grundsätze der Grundversorgung weiter aus, nennt Güter und Dienstleistungen sowie verschiedene Prinzipien, welche für die Grundversorgung gelten sollen. Der Bundesrat hält die Schaffung einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung für nicht sinnvoll, möchte sie aber, falls die Bundesversammlung an dieser festhält, gemäss Variante A ausführen. Die Bundesversammlung hat den Entwurf 2013 nicht mehr behandelt.
Dossier: Article constitutionnel sur la desserte de base- Date
- 8 mai 2013
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 13.036
- Sources
-
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- BBI 2013, S. 3407
de Niklaus Bieri
Modifié le 19.10.2016
Modifié le 19.10.2016