Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (13.036)

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2012 hatte sich der Nationalrat geweigert, eine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-SR) für eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (05.3232) abzuschreiben. Im Mai 2013 legte der Bundesrat deshalb einen Entwurf in drei Varianten dazu vor. Variante A enthält den Handlungsauftrag an die Gemeinwesen aller Ebenen, sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung einzusetzen. Variante B enthält über den Handlungsauftrag hinaus auch eine Definition des Begriffs der Grundversorgung sowie eine Auflistung der Bereiche, in welchen die Grundversorgung von Bedeutung ist. Variante C führt die inhaltlichen Grundsätze der Grundversorgung weiter aus, nennt Güter und Dienstleistungen sowie verschiedene Prinzipien, welche für die Grundversorgung gelten sollen. Der Bundesrat hält die Schaffung einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung für nicht sinnvoll, möchte sie aber, falls die Bundesversammlung an dieser festhält, gemäss Variante A ausführen. Die Bundesversammlung hat den Entwurf 2013 nicht mehr behandelt.

Dossier: Article constitutionnel sur la desserte de base

Im September 2014 debattierte der Ständerat über eine allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung. Der Bundesrat hatte dazu 2013 einen Entwurf in drei Varianten vorgelegt. Während Variante A nur einen Handlungsauftrag enthält, bietet Variante B zusätzlich eine Definition der Grundversorgung und Variante C listet darüber hinaus inhaltliche Grundsätze, Prinzipien und Güter auf. Der Bundesrat wollte auf einen allgemeinen Verfassungsartikel über die Grundversorgung verzichten und bat deshalb um Nichteintreten. Für den Fall, dass der Rat eintritt, empfahl der Bundesrat die Variante A zur Annahme. Die Eintretensdebatte war geprägt von der Frage, ob ein zusätzlicher Verfassungsartikel einen Mehrwert bringe oder nicht. Gegner eines neuen Artikels fanden den existierenden Artikel 43a Absatz 4 hinreichend, Befürworter machten sich stark für einen allgemeinen Artikel, der als Bekenntnis zur Grundversorgung und als Zeichen der Solidarität mit Berggebieten und Randregionen zu verstehen sei. Der Rat trat schliesslich mit 25 zu 18 Stimmen auf die Vorlage ein. Die Mehrheit der KVF-SR beantragte die Annahme einer eigenen Variante, welche einer verkürzten Fassung der bundesrätlichen Variante C glich. Ein Minderheitsantrag Theiler (fdp, LU) wollte dem Bundesrat folgen und der Variante A zustimmen. Mit Stichentscheid des Präsidenten Germann (svp, SH) bei 20 zu 20 Stimmen entschied die kleine Kammer zugunsten der Minderheit. In der Schlussabstimmung entschied sich der Rat mit 20 zu 16 Stimmen bei drei Enthaltungen gemäss Bundesrat für Variante A. Der Nationalrat nimmt das Geschäft in seiner Frühjahrssession 2015 auf.

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In der Frühjahrssession 2015 beriet der Nationalrat über die allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung. Nachdem der Bundesrat dem Parlament 2013 widerwillig vier Versionen eines Verfassungsartikels zur Grundversorgung vorgelegt hatte, hatte der Ständerat im Herbst 2014 die am allgemeinsten gehaltene Version A des Artikels angenommen. Der Nationalrat folgte der kleinen Kammer in diesem Entscheid nicht. Eine Minderheit Fluri (fdp, SO) verlangte Nichteintreten und begründete dies mit dem fehlenden Mehrwehrt, den eine allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung gegenüber den bereits bestehenden Verfassungsartikeln aufweist. Obschon sich alle Rednerinnen und Redner in der grossen Kammer zum Service public und einer garantierten Grundversorgung bekannten, gab es keine Einigkeit darüber, ob die allgemeine Verfassungsbestimmung zur Sicherung des Service public notwendig sei oder nicht. Der Nationalrat beschloss schliesslich mit 101 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung Nichteintreten.
Der Ständerat kam in der Sommersession 2015 auf das Geschäft zurück. Die Kommissionsmehrheit empfahl, am früheren Beschluss festzuhalten, eine Minderheit Theiler (fdp, LU) beantragte aber Nichteintreten. Bundesrätin Sommaruga (sp, BE) hielt es mit der Minderheit und bat den Rat um Nichteintreten. Mit 24 zu 18 Stimmen hielt die kleine Kammer jedoch am früheren Entscheid fest und spielte den Ball wieder der grossen Kammer zu.
Der Nationalrat diskutierte in der Herbstsession 2015 erneut über die Vorlage. Die Kommissionsmehrheit wollte am Nichteintretensentscheid festhalten, eine Minderheit Graf-Litscher (sp, TG) verlangte hingegen Eintreten. Die Diskussion bewegte sich in den selben Bahnen wie in den vorhergehenden Debatten zum Thema: Während die Ratsrechte betonte, die allgemeine Verfassungsbestimmung sei nutzlos, überflüssig, Ballast oder reine Dekoration, drückte die Ratslinke das Bedenken aus, die Grundversorgung könnte längerfristig unter Druck kommen und ausgedünnt werden, weshalb es den Verfassungsartikel unbedingt brauche. Die Fraktionen von SVP, FDP und GLP stimmten für Nichteintreten, die Fraktionen von SP und Grünen wollten Eintreten und die CVP und die BDP waren etwa hälftig gespalten: Der Nationalrat beschloss mit 110 zu 75 Stimmen (keine Enthaltungen) Nichteintreten und erledigte damit die Vorlage.

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