Aufsehenerregend und für eine konsequente Durchsetzung des RPG von Bedeutung war der Bundesgerichtsentscheid betreffend einen widerrechtlich ausserhalb der Bauzone erstellten Landsitz in Gontenschwil (AG). Das Bundesgericht stützte einstimmig die Verfügung des aargauischen Regierungsrates, wonach das Gebäude wieder abgerissen werden muss. Die Opposition in der Bevölkerung gegen die zunehmende «Verbetonierung der Landschaft» verzeichnete mit zwei gutgeheissenen Volksinitiativen Erfolge. Der Souverän des Kantons Schwyz stimmte der Initiative «für die Erhaltung unserer Schwyzer Landschaften» zu und belegte damit sämtliche Gebiete ausserhalb der Bauzone mit einem sofortige Baustopp. Mit der Annahme der sogenannten Patumbah-Initiative sprachen sich die Stadtzürcher Stimmbürger für die Zuweisung einer Liegenschaft mit grosser Grünfläche in die Freihaltezone aus und verhinderten so den Bau einer geplanten Alterssiedlung auf diesem Gebiet. Andere Volksinitiativen fanden in Abstimmungen keine Mehrheit. So lehnte etwa der Souverän von Baselstadt gegen die Empfehlung der Heimatschutzorganisationen die Erhaltung der Opéra-Bauten ab und genehmigte damit indirekt eine geplante Neuüberbauung. In der Stadt Zürich wurde die «Kasernen-Initiative» der SP, welche mit einem Gestaltungsplan die Gebäulichkeiten des Kasernenareals erhalten und der öffentlichen Nutzung zuführen wollte, abgelehnt. Die Zustimmung verweigerten die Stadtzürcher auch einer Zonenplanänderung, die die gesamten Baureserven der Stadt in die Freihaltezone übertragen wollte ; über diese Änderung musste abgestimmt werden, weil 1983 die Initiative der Nationalen Aktion (NA) «für die Erhaltung der öffentlichen Grünflächen» in einer Volksabstimmung angenommen worden war.
- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1985
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Quellen
-
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- (1985) Aktuelles Bauen
- AT, 9.5.85; 25.5.85; 29.11.85; NZZ, 1.11.85; 24.12.85; Vat., 23.9.85; TA, 1.3.85; 30.5.85; 6.9.85; 9.9.85; 14.9.85; 19.9.85; Zürcher Presse vom 11.3.85; 10.6.85; 23.9.85; NZZ, 29.5.85; 13.6.85; 12.9.85; 17.9.85; Vr, 6.9.85; Ww, 37, 12.9.85; BaZ, 10.5.85; 18.11.85; 26.11.85; 29.11.85; 2.12.85
- U. Beeler (1984) Die widerrechtliche Baute
von Werner Seitz
Aktualisiert am 17.12.2020
Aktualisiert am 17.12.2020