Eine umfassende Regelung der Raumplanung hatte Nationalrätin Haering Binder (sp, ZH) mit einer bereits 1991 eingereichten Motion verlangt, welche die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Erarbeitung eines Sachplans „Siedlung“ im Rahmen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) verlangt. Durch diesen periodisch zu überarbeitenden Plan soll der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen vorschreiben, wo und in welchem Umfang sich das Siedlungsgebiet der Schweiz entwickeln soll. Dabei wäre von einer Richtgrösse von 80% der heutigen Bauzone — etwa 200'000 ha — auszugehen. Der Bundesrat anerkannte zwar, dass in der Schweiz gesamthaft gesehen zu grosszügig bemessene Bauzonen beständen, verwies jedoch auf die in den letzten Jahren ergriffenen Schutzmassnahmen im Bereich der Sicherung von Kulturland durch den Sachplan „Fruchtfolgeflächen“, des Natur- und Heimatschutzes durch die Erstellung eidgenössischer und kantonaler Schutzinventare nach Artikel 18 des Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie die vom Bundesgericht gedeckten rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinden, ohne übermässige Entschädigungsansprüche Rückzonungen überdimensionierter Bauzonen vorzunehmen. Solche punktuellen Massnahmen, meinte Bundesrat Koller, seien wirksamer als die von der Motionärin geforderte Globallösung, welche sich allein aufgrund der fehlenden politischen Akzeptanz nicht durchsetzen liesse. Die Mehrheit des Rates teilte diese Ansicht und verwarf die Motion.