Im Anschluss an Medienberichte, welche die Anwendung von Trojanern in Deutschland aufdeckten, hatte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates 2011 zwei Postulate eingereicht, welche die Regierung mit der Ausarbeitung eines Berichtes über den Einsatz von elektronischen Überwachungsinstrumenten beauftragten. Seit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung ist unklar, ob für den Einsatz solcher Trojaner weiterhin eine genügende Gesetzesgrundlage besteht, wie sie Art. 66 der alten Strafprozessordnung darstellte. Der Bundesrat erklärte, dass er die Frage betreffend des Einsatzes von sogenannter Government Software in seiner Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) thematisieren würde. Er beantragte aber dennoch die Annahme der Postulate. Die grosse Kammer überwies beide in der Frühjahrssession 2012.