Harmonisierung der kantonalen Bauvorschriften (Mo. 08.3523, Mo. 08.3524 und Pa.Iv. 04.456)

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Im Herbst nahm der Nationalrat gegen Antrag des Bundesrates die beiden gleichlautenden Motionen Müller (fdp, AG) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL) an, welche beabsichtigen, mit einer Harmonisierung der kantonalen Bauvorschriften die Baukosten zu reduzieren, was nach Ansicht der Initianten eine Senkung der Wohnkosten nach sich ziehen würde. Der Nationalrat sprach sich in diesem Sinne beinahe oppositionslos für eine zusätzliche Kompetenzübertragung an den Bund aus.

Nachdem der Nationalrat im Vorjahr zwei gleichlautende Motionen Müller (fdp, AG; Mo. 08.3524) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL; Mo. 08.3523) mit dem Ziel, eine formelle Vereinheitlichung des Baurechts herbeizuführen, befürwortet hatte, stiess das Anliegen in der Wintersession 2011 im Ständerat auf Ablehnung. Die kleine Kammer stützte sich dabei auf die Empfehlung ihrer UREK-SR, die von beinahe allen Kommissionsmitgliedern gestützt und nach Anhörung einer Vertretung der Bau-, Planungs­- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) getroffen worden war. Die BPUK hatte der Kommission versichert, dass die meisten Kantone daran seien, der interkantonalen Vereinbarung vom 31. Januar 2006 über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beizutreten. Diese Kantone sowie die wenigen Kantone, die der Vereinbarung bereits beigetreten seien, hätten wenig Verständnis für eine Intervention des Bundes. Falls die Kantone hier dennoch nur zögerlich aktiv würden, so die UREK-SR in ihren Ausführungen, würde man den durch Folgegeben einer parlamentarischen Initiative Müller (Pa.Iv. 04.456) erhaltenen Gesetzgebungsauftrag, der ebenfalls eine Baurechtsharmonisierung verlangte, selber weiterverfolgen.

Nachdem der Nationalrat die Frist für die Erfüllung einer parlamentarischen Initiative Müller (fdp, AG) mit der Forderung nach einer Harmonisierung der kantonalen Baurechtsvorschriften dreimal verlängert hatte, schrieb er den Gesetzgebungsauftrag in der Wintersession 2016 ab. Er tat dies auf Empfehlung seiner UREK-NR, die in einem Bericht über die Fortschritte bezüglich Beitritt der Kantone zur interkantonalen Vereinbarung vom 31. Januar 2006 über die Harmonisierung der Baubegriffe Auskunft gab: Im Jahr 2010 waren sechs Kantone der Vereinbarung beigetreten, womit diese hatte in Kraft treten können. Ende 2012 hatte die Vereinbarung elf beigetretene Kantone gezählt, bis zum Zeitpunkt des Berichts (November 2016) war diese Zahl auf 16 Kantone angewachsen. Mit den Kantonen Genf, Jura, Wallis und Waadt würden in vier weiteren Kantonen Vorbereitungsarbeiten zum Beitritt zur Vereinbarung laufen. Während mit den Kantonen Zürich, Glarus und St. Gallen drei weitere Kantone den Weg des autonomen Nachvollzugs der Bestimmungen gewählt hätten, verblieben somit mit Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden und dem Tessin lediglich drei Kantone, die keinerlei Harmonisierungsbestrebungen zeigten. Eine verfassungsrechtliche Anpassung auf eidgenössischer Ebene sei aufgrund der beträchtlichen Fortschritte nicht mehr länger angezeigt, weswegen man mit 15 zu 5 Stimmen (3 Enthaltungen) beantrage, die Initiative abzuschreiben. Der Nationalrat kam diesem Antrag in der Wintersession 2016 diskussionslos nach.