Das Fuss- und Wanderweggesetz (FWG) und die dazugehörige Vollziehungsverordnung traten auf den 1. Januar 1987 in Kraft. In einigen Kantonen wurden die Arbeiten zur Anpassung des Rechts an das FWG aufgenommen. Da die Beeinträchtigung von Mensch und Natur durch die schnelle Ausbreitung der sogenannten Mountain Bikes (Bergvelos) zunehme, bat ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Bircher (sp, AG) den Bundesrat, die Bergvelos auf speziell gekennzeichnete Routen zu verweisen, damit Fuss- und Wanderwege weiterhin gefahrlos begangen werden können.

Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz