Seit Beginn des Jahres kann via Radio und Fernsehen vor Naturgefahren gewarnt werden. Diese Änderung trat mit der Totalrevision der Alarmierungs-Verordnung in Kraft. Die Forderung nach besserer Information der Bevölkerung wurde nach dem schweren Hochwasser im Sommer 2005 laut. Gemäss Studien könnten die Hochwasserschäden bis zu 20% reduziert werden, wenn die Bevölkerung rechtzeitig alarmiert und informiert wird.
- Datum
- 28. Juni 2011
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
-
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- NZZ, 28.6.11.
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 20.04.2016
Aktualisiert am 20.04.2016