Der Nationalrat lehnte zwei Postulate Haering (sp, ZH) ab. Das erste regte an, die Genfer Konventionen durch grundlegende Prinzipien des Umweltschutzes zu ergänzen. Der Bundesrat hielt dies weder für notwendig noch für sinnvoll, da die Konventionen bereits einzelne diesbezügliche Bestimmungen enthielten; zugleich gehe das Anliegen weit über den Rahmen bewaffneter Konflikte hinaus. Der zweite Vorstoss (Po. 06.3048) hatte eine periodische Berichterstattung über die umweltrelevanten Sicherheitsrisiken für die Schweiz (insbesondere Flüchtlingsströme) verlangt. Der Bundesrat erklärte sich bereit, im Rahmen der ordentlichen Umweltberichterstattung verstärkt auf die Konsequenzen von globalen Umweltveränderungen für die Weltbevölkerung und die Schweiz hinzuweisen.