Ausweisgesetz für maschienenlesbare Pässe

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In einer Vernehmlassung wurde die Absicht des Bundesrates, eine rechtliche Grundlage für die Ausstellung von amtlichen Ausweisen zu schaffen, mehrheitlich begrüsst. Die Absicht, den für das Jahr 2003 vorgesehenen neuen Pass maschinenlesbar zu machen, stiess einzig bei der SP und den Demokratischen Juristen auf Kritik. Diese kritisierten, dass damit der Pass von einem traditionellen Reisedokument zu einem Kontrollinstrument für die in- und ausländischen Polizei- und Grenzbehörden werde. Im Juni legte der Bundesrat seine Vorschläge für ein Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige dem Parlament vor. Mit den neuen Bestimmungen soll einerseits die Konformität mit dem Datenschutzgesetz, andererseits aber auch ein besserer Schutz vor Fälschungen und Missbräuchen gewährleistet werden. Praktischer Hintergrund der Reform war aber auch die Politik der USA, in Zukunft nur noch Inhabern von maschinenlesbaren Pässen die visafreie Einreise zu gestatten. Der Ständerat hiess das neue Ausweisgesetz in der Fassung des Bundesrats einstimmig gut.

Die Bundesversammlung genehmigte das Gesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige weitgehend in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fassung. Damit steht der Ausgabe von maschinenlesbaren Pässen ab Anfang 2003 nichts mehr im Weg.