Zum Zweck der Rationalisierung möchte der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen die bisher in den mehr als 1700 Zivilstandsämtern registrierten Daten über den Zivilstand mit einem zentralen Informatiksystem erfassen. Er beantragte dem Parlament die dazu insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderliche Änderung des Zivilgesetzbuchs. Das Parlament verabschiedete die Vorlage in der Herbstsession.
- Schlagworte
- Datum
- 5. Oktober 2001
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 01.014
- Quellen
-
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- BBl, 2001, S. 1639 ff.; AB SR, 2001, S. 275 ff. und 710; AB NR, 2001, S. 1084 ff. und 1454; BBl, 2001, S. 5733 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 30.03.2017
Aktualisiert am 30.03.2017