Bundesrat will Register-Identifikationsnummer einführen

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Für einiges Aufsehen sorgte der Auftrag des Bundesrates an das Bundesamt für Statistik, ein Projekt für die Einführung einer persönlichen nationalen Register-Identifikationsnummer auszuarbeiten. Diese Kennzeichnung würde es erlauben, die in den verschiedenen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Registern enthaltenen Daten zu vergleichen, zu ergänzen und gegebenenfalls auch zu verknüpfen. Diese einheitliche Identifikationsnummer könnte wesentliche Effizienzgewinne für die Verwaltung bringen. Wegen der möglichen Verknüpfung von Daten und dem erleichterten Zugang von Nichtberechtigten zu den in den verschiedenen Datenbanken enthaltenen Informationen birgt sie aber auch eine erhebliche Missbrauchsgefahr, vor welcher unter anderem sowohl der eidgenössische als auch die kantonalen Datenschutzbeauftragten nachdrücklich warnten.

Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Die Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Kantone an dem vom Bundesrat beim Bundesamt für Statistik in Auftrag gegebenen Projekt für die Einführung einer persönlichen nationalen Register-Identifikationsnummer war erfolgreich. Auf Vorschlag des BFS beschloss die Regierung, auf eine Personenkennzeichnung zu verzichten, welche nicht nur für statistische Zwecke, sondern auch zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung hätte verwendet werden können. Angestrebt wird jetzt primär eine Harmonisierung der Personenregister in den Gemeinden, um deren Angaben für die Volkszählung von 2010 nutzen zu können.

Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)