Identifikationsnummer für Unternehmen (UID-Register)

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Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die verschiedenen gegenwärtig in der öffentlichen Verwaltung existierenden Identifikationsnummern für Unternehmen durch eine einzige unveränderliche Identifikationsnummer (UID) zu ersetzen. Dadurch sollen Doppelspurigkeiten, insbesondere auch bei statistischen Erhebungen vermieden und die Unternehmen administrativ entlastet werden. Zu diesem Zweck soll auch ein neues Register (UID-Register) geschaffen werden. Dieses löst aber keines der bestehenden offiziellen Register wie etwa das Handelsregister oder die Register der Steuerverwaltung ab, sondern enthält nur die für die Identifikation eines Unternehmens erforderlichen Informationen.

Der Ständerat stimmte dem Antrag des Bundesrats einstimmig zu, eine einzige unveränderliche Identifikationsnummer für Unternehmen einzuführen und damit die zahlreichen nicht koordinierbaren Nummern zu ersetzen. In der grossen Kammer hatte ein Nichteintretensantrag der SVP, die unter anderem die KMU-Tauglichkeit der Massnahme monierte, keine Chance. Auch der Nationalrat sprach sich mit 140 zu 46 Stimmen für das Bundesgesetz aus. Somit wird ein neues Register (UID-Register) geschaffen, das die bestehenden offiziellen Register (Handelsregister, Register der Steuerverwaltung) ergänzt.