Die Sozialpartner im Gastgewerbe einigten sich auf einen neuen GAV für die rund 225'000 Beschäftigten. Hauptpunkt war die teilweise substantielle Erhöhung der Mindestlöhne, die in der Regel nicht mehr unter 3'000 Fr. liegen dürfen. Allerdings erreichten die Arbeitgeber, dass in wirtschaftlich schwachen Regionen – wozu sämtliche Regionen gehören, die unter das Bundesgesetz über die Investitionshilfe in Berggebieten fallen – die Mindestlöhne um 10% unterschritten werden dürfen. Die Löhne für Hilfskräfte können in den ersten sechs Monaten der Anstellung um 10% (ab 2002) resp. um 5% (ab 2003) unter den vertraglichen Mindestlöhnen liegen.
- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 2001
- Prozesstyp
- Anderes
- Quellen
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- TA, 30.5. und 19.6.01; NZZ, 24.8.01. Die beiden Grossbetriebe des Detailhandels (Coop und Migros), die in den letzten Jahren besonders ins Visier der Gewerkschaften geraten waren, verpflichteten sich, keine Bruttolöhne unter 3000 Fr. mehr auszurichten; die Gewerkschaften blieben bei ihrer Forderung, dass im gesamten Detailhandel die Nettolöhne auf dieses Niveau angehoben werden müssen (SHZ, 2.8.01). 29
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 13.05.2016
Aktualisiert am 13.05.2016