Im Jahresmittel waren 1894 Betriebe und 34 020 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Insgesamt fielen im Monatsmittel 1 579 493 Stunden aus, was gegenüber dem Vorjahr (853 331 Stunden) eine deutliche Zunahme bedeutet. Nachdem im Februar die Kurzarbeit über 2 Mio Ausfallstunden ausgelöst hatte, kam es bis August zu einer Entspannung und einer Abnahme auf 0,8 Mio, worauf die Tendenz wieder nach oben wies und im Dezember einen Stand von knapp 1,7 Mio Stunden erreichte.

Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Im Jahresmittel waren 1772 Betriebe und 22 600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen, was gegenüber dem Vorjahr (2838 Betriebe und 42 046 Erwerbstätige) einen deutlichen Rückgang bedeutet. Ihren Höchststand erreichte die Kurzarbeit im Januar mit 2 096 787 Ausfallstunden, den tiefsten Wert im August mit 473 416 Stunden. Im Jahresmittel fielen monatlich 1 079 437 Stunden aus, was nur mehr gut 50% des Vorjahreswertes (1 985 484 Stunden) entspricht. Da offenbar immer wieder Arbeitgeber mit falschen Angaben zur Kurzarbeit die Arbeitslosenversicherung missbrauchen, sah der Nationalrat bei der zweiten Teilrevision des AVIG vor, die Anspruchsberechtigung auf Kurzarbeit zu verkürzen und strengere Kontrollen einzuführen.

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Gewissermassen als Pionierleistung akzeptierten die Angestellten der Druckvorbereitung der Tagesanzeiger-Media AG eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit um 15%, um damit zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beizutragen. Zwei Drittel des Lohnausfalls tragen die Arbeitnehmer, ein Drittel übernimmt das Unternehmen. Die Arbeitslosenversicherung verweigerte aufgrund der heutigen Rechtslage eine Beteiligung an diesem Modell.

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Im Auftrag des Bundes klärte eine Studie ab, ob die Kurzarbeitsregelung den vom Gesetzgeber anvisierten Zweck erfüllt. Ziel dieser Regelung ist es, im Sinn einer Überbrückungshilfe längerfristig konkurrenzfähige, aber durch einen konjunkturellen Nachfragerückgang temporär gefährdete Arbeitsplätze zu erhalten. Dabei wurden die Rezessionen 1981/1983 und 1991/1993 miteinander verglichen. Gemäss der Studie war der Anteil der Firmen, die in der jüngsten Rezession zeitweilig Kurzarbeit einführten (47%), wesentlich höher als in den frühen achtziger Jahren (17%), wo die Anpassung der Beschäftigung an die Nachfrage meistens über Entlassungen vorgenommen worden war. Die Autoren der Studie unterschieden zwischen den "Abfederern", d.h. Firmen, welche die Kurzarbeit vorwiegend als eine Art Sozialplan bei strukturellen Umwandlungen einsetzen (59%), und den "Arbeitshortern" - rund ein Drittel aller kurzarbeitender Betriebe - welche die Kurzarbeit im eigentlichen Sinn des Gesetzgebers einsetzen. Angesichts der längeren Dauer der Rezession in den neunziger Jahren, könne die mangelhafte Zielkonformität aber durchaus sinnvoll sein, da die Abfederung des Beschäftigungsabbaus bis zu einem gewissen Grad unvermeidlich sei.

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Die Kurzarbeit ging im Berichtsjahr nach einer leichten Hausse 1996 wieder deutlich zurück. Im Jahresdurchschnitt waren 761 Betriebe (Vorjahr 1157) mit 6611 Arbeitnehmern (13 060) davon betroffen. Gegenüber dem Vorjahr (736 992) fielen nur noch 414 006 Arbeitsstunden aus. Hier standen die Westschweiz und das Tessin gegenüber dem Vorjahr (163 788 versus 254 096 Stunden) im Vergleich mit der Deutschschweiz (250 217 versus 482 897 Stunden) einmal mehr in einem ungünstigen Verhältnis.

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In einem Bericht machte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates auf die Problematik der Kurzarbeitsentschädigung aufmerksam. In den Jahren 1993 bis 1997 wurden 1,9 Mia Fr. in diese Form der Arbeitslosenversicherung gesteckt, ohne dass je zuverlässig hätte nachgewiesen werden können, dass damit tatsächlich Entlassungen vermieden worden sind. Die GPK verlangte deshalb vom Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen einheitlicher vollzogen und Missbräuche konsequenter geahndet werden.

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Die Kurzarbeit ging im Berichtsjahr erneut stark zurück. Im Durchschnitt waren 405 Betriebe (Vorjahr 761) mit 3087 Arbeitnehmern (6611) davon betroffen, wobei die Frauen mit 2508 Beschäftigten den Löwenanteil ausmachten. Insgesamt fielen 218 230 Arbeitsstunden (414 006) aus, 141 951 (250 217) in der Deutschschweiz und 76 280 (163 788) in der Westschweiz und dem Tessin.

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Die Kurzarbeit ging im Berichtsjahr erneut stark zurück. Im Jahresdurchschnitt waren 249 Betriebe mit 2869 Beschäftigten betroffen. Der Anteil der Frauen lag mit 2148 Personen erneut deutlich über jenem der Männer (721). Insgesamt fielen 187 731 Arbeitsstunden aus, 125 819 in der Deutschschweiz sowie 61 912 in der Westschweiz und im Tessin.

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