Weitere GAV konnten unter anderem in der Schuh- und der Textilindustrie sowie in der Schokoladeproduktion abgeschlossen werden, während die Lithographen und die Schreiner das neue Jahr in vertragslosem Zustand beginnen mussten. Im Buchbindergewerbe unternahm die Frauenkommission der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) rechtliche Schritt gegen die eigene Gewerkschaft, da diese einem GAV zustimmen wollte, welcher unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsieht.