Der Bundesrat gab drei neue, eurokompatible Verordnungen zum Arbeitsrecht in die Vernehmlassung. Damit soll der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auch in nicht industriellen Betrieben mehr Gewicht beigemessen werden. Vorgeschrieben werden unter anderem der Beizug von Arbeitsärzten, Minimalvorschriften über die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, eine Plangenehmigung für risikoreiche Unternehmen sowie Schutzbestimmungen für Nichtraucher und gegen betriebliche Überwachungssysteme.
- Schlagworte
- Datum
- 11. November 1992
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
-
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- Presse vom 11.2.92.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 23.06.2017
Aktualisiert am 23.06.2017