Gleich wie der Bundesrat bedauerten die Räte hingegen, dass die Schweiz das bei gleicher Gelegenheit angenommene Ubereinkommen Nr. 167, welches die Förderung der Sicherheit und Gesundheit auf den Baustellen beinhaltet, nicht unterzeichnen kann, da die selbständigen Erwerbstätigen in der Schweiz nicht vom Geltungsbereich der Unfallverhütungsgesetzgebung erfasst werden. Nationalrat Leuenberger (sp, SO) versuchte mit einer Motion, eine Ausdehnung des Geltungsbereiches des Versicherungsobligatoriums und damit zusammenhängend der Unfallverhütungsvorschriften auf Selbständigerwerbende zu erreichen. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde sie von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft und konnte deshalb nicht abschliessend behandelt werden.
- Schlagworte
- Datum
- 14. Dezember 1990
- Prozesstyp
- Anderes
- Geschäftsnr.
- 90.800
- Akteure
- Quellen
-
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- BBI, 1989, III, S. 1592 ff.; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 85 f.; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1176 f. und 2421 f.; NZZ, 20.9.90 (Ratifizierung Abkommen Nr. 168).
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 22.06.2017
Aktualisiert am 22.06.2017