Eine Motion Thanei (sp, ZH), welche für gerichtliche Verfahren bei missbräuchlich erfolgter Kündigung die Einführung der Beweislastumkehr verlangte, wonach inskünftig der Kündigende und nicht mehr der Gekündigte die volle Beweislast für den geltendgemachten Kündigungsgrund zu tragen hätte, wurde auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Die Landesregierung verwies darauf, dass die entsprechenden OR-Bestimmungen erst seit sieben Jahren in Kraft seien. Seiner Auffassung nach soll der Gesetzgeber, vor allem bei neueren Gesetzen, nur zur Lösung gewichtiger Probleme, die von der Rechtssprechung nicht gelöst werden können, erneut eingreifen. Die von der Motion verlangten Änderungen der Bestimmungen des OR würden diesem Grundsatz und dem damit verbundenen Vertrauen in die Gerichte jedoch widersprechen.