Auch bei der Behandlung der Änderungen im Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih stellte eine rot-grüne Kommissionsminderheit im Nationalrat Abänderungsanträge, welche einer möglichen Verschlechterung der sozialen Rahmenbedingungen entgegenwirken sollten. In einer ersten Runde war diesem Anliegen jedoch kein Erfolg beschieden. Erst nachdem die Vorlage an der gemeinsamen Opposition der SVP, welche damit ihre generelle Ablehnung des EWR zum Ausdruck brachte, und der SP, die meinte, ohne flankierende Massnahmen könne der EWR-Abstimmungskampf nicht gewonnen werden, scheiterte, waren die anderen bürgerlichen Parteien zu Konzessionen bereit. So wurden beim grenzüberschreitenden Personalverleih die ausländischen Arbeitsvermittler verpflichtet, die zwingenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen des Obligationenrechts bzw. bestehende Gesamtarbeitsverträge einzuhalten, wobei diese Bestimmungen erst 1995, also nach Ende der Übergangsfrist, greifen sollten.
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)- Schlagworte
- Datum
- 6. Oktober 1992
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 92.057-42
- Quellen
-
anzeigen
- Amtl. Bull. StR, 1992, S. 736 ff., 873 ff., 967 f., 990 f. und 1078; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1737 ff., 1948 ff., 2021 f. und 2229.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 23.06.2017
Aktualisiert am 23.06.2017