Letzterem Begehren, das schon mehrmals vom Parlament sowie von den Sozialpartnern an ihn heran getragen worden war, kam der Bundesrat Ende August entgegen, indem er ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in die Vernehmlassung gab. Neben administrativen Erleichterungen für Dienstleistungen im Haushalt und deutlich schärferen Sanktionen für Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen (Gefängnisstrafen und Bussen bis 1 Mio Fr.), sieht das Projekt einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Behörden, eine neue, strafrechtlich fassbarere Definition der Scheinselbständigkeit sowie eine Verstärkung der Kontrollkompetenzen der paritätischen resp. der tripartiten Kommissionen vor. Während sich die Gewerkschaften auf der einen Seite, derSGV und der Baumeisterverband (als Vertreter jener Branchen, in denen die meiste Schwarzarbeit geleistet wird) auf der anderen Seite hinter die Vorschläge des Bundesrates stellten, legte sich der Arbeitgeberverband quer. Er wollte nur Kontrollen durch die Kantone und die paritätischen Kommissionen zulassen.
- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 2000
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
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- Gemäss Schätzungen werden zurzeit in der Schweiz rund 35 Mia Fr. (ca. 9% des BIP) schwarz verdient (SHZ, 12.7.00; TA, 19.7.00; Presse vom 31.8.00). Für erste Erfolge bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Romandie siehe NZZ, 9.2.00. Eine Übersicht über das Ausmasses der Schwarzarbeit in 21 OECD-Ländern zeigte, dass die Schweiz im internationalen Vergleich relativ wenig von Schattenwirtschaft betroffen ist (NZZ, 25.11.00).
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 24.03.2016
Aktualisiert am 24.03.2016