Ein weiterer Vorstoss Rechsteiner, der in Motionsform verlangte, dass der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage für die gesetzliche Regelung von Sozialplänen unterbreiten sollte, wurde als Postulat überwiesen. Rechsteiner wollte damit vor allem erreichen, dass die Rechtswirkungen eines Sozialplans genau umschrieben und ein Schlichtungsmechanismus beim Scheitern einvernehmlicher Regelungen vorgesehen werden.