Der Bundesrat setzte auf den 1. April das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen zusammen mit zwei Verordnungen in Kraft. Die Erlasse regeln die wesentlichen Aspekte der Durchführung dieser Untersuchungen mit dem Ziel, die Menschenwürde zu schützen, Missbräuche zu verhindern und die Qualität der Untersuchungen sicherzustellen. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnungen schuf der Bundesrat die Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen.